(1) Prüfungsgebiete sind
- 1.
Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht,
- 2.
Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,
- 3.
Wirtschaftsrecht und
- 4.
Steuerrecht.
(2) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht umfasst:
- 1.
Rechnungslegung
- a)
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht,
- b)
Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen,
- c)
international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze,
- d)
Rechnungslegung in besonderen Fällen,
- e)
Jahresabschlussanalyse;
- 2.
Prüfung
- a)
Prüfung der Rechnungslegung: rechtliche Vorschriften und Prüfungsstandards, insbesondere Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag, Prüfungsansatz und Prüfungsdurchführung, Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und Bescheinigungen, andere Reporting-Aufträge,
- b)
sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, insbesondere aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen, Geschäftsführungsprüfungen,
- c)
andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere Due-Diligence-Prüfungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Prüfung von Sanierungskonzepten;
- 3.
Grundzüge und Prüfung der Informationstechnologie;
- 4.
Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen;
- 5.
Berufsrecht, insbesondere Organisation des Berufs, Berufsaufsicht, Berufsgrundsätze und Unabhängigkeit.
(3) Das Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre umfasst:
- 1.
Angewandte Betriebswirtschaftslehre
- a)
Kosten- und Leistungsrechnung,
- b)
Planungs- und Kontrollinstrumente,
- c)
Unternehmensführung und Unternehmensorganisation,
- d)
Unternehmensfinanzierung sowie Investitionsrechnung,
einschließlich methodischer Problemstellungen der externen Rechnungslegung, der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung;
- 2.
Volkswirtschaftslehre
- a)
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik,
- b)
Grundzüge der Finanzwissenschaft;
die Nummern 1 und 2 umfassen Grundkenntnisse anwendungsorientierter Mathematik und Statistik.
(4) Das Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht umfasst:
- 1.
Grundzüge des Bürgerlichen Rechts einschließlich Grundzüge des Arbeitsrechts und Grundzüge des internationalen Privatrechts, insbesondere Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht;
- 2.
Handelsrecht, insbesondere Handelsstand und -geschäfte einschließlich internationalem Kaufrecht;
- 3.
Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen), Corporate Governance und Grundzüge des Kapitalmarktrechts;
- 4.
Umwandlungsrecht;
- 5.
Grundzüge des Insolvenzrechts;
- 6.
Grundzüge des Europarechts.
(5) Das Prüfungsgebiet Steuerrecht umfasst:
- 1.
Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung;
- 2.
Recht der Steuerarten, insbesondere
- a)
Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
- b)
Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuer, Grundsteuer,
- c)
Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer,
- d)
Umwandlungssteuerrecht;
- 3.
Grundzüge des Internationalen Steuerrechts.