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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026 (WM2026LärmSchV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.