zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG)
§ 5
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die bei der auskunftspflichtigen Stelle als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung stehen.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular