Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher (Wohnungsgrundbuchverfügung - WGV) Anlage 4(zu § 9) (Probeeintragungen in einen Hypothekenbrief bei Aufteilung des Eigentums am belasteten Grundstück in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Hypothekenbriefes, Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 81)