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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wohngeldgesetz (WoGG)
§ 40
Einkommen bei anderen Sozialleistungen
Das einer vom Wohngeld ausgeschlossenen wohngeldberechtigten Person bewilligte Wohngeld ist bei Sozialleistungen nicht als deren Einkommen zu berücksichtigen.
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