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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wohngeldverordnung (WoGV)
§ 5
Nicht feststehende Betriebskosten
Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.
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