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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes (Erste Wohnungsfürsorge-Zinserhöhungsverordnung - 1. WoZErhV)
§ 8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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