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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 32
Unzulässigkeit von Teilangeboten
Ein Übernahmeangebot, das sich nur auf einen Teil der Aktien der Zielgesellschaft erstreckt, ist unbeschadet der Vorschrift des § 24 unzulässig.
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