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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
§ 39
Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 und 4
Für Angebote nach § 35 Abs. 2 Satz 1 gelten mit Ausnahme von § 10 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 16 Abs. 2, § 18 Abs. 1, §§ 19, 25, 26 und 34 die Vorschriften der Abschnitte 3 und 4 sinngemäß.
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