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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes (Wertpapierbereinigungsschlußgesetz)
§ 1
Schlußtag im Sinne dieses Gesetzes ist der 31. Dezember 1964.
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