Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz - DepotG) § 27Verlust des Provisionsanspruchs
Der Kommissionär, der den in § 26 ihm auferlegten Pflichten nicht genügt, verliert das Recht, für die Ausführung des Auftrags Provision zu fordern (§ 396 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs).