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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsmitarbeiter, in der Finanzportfolioverwaltung, als Vertriebsbeauftragte oder als Compliance- Beauftragte und über die Anzeigepflichten nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung - WpHGMaAnzV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1

Sachkunde

§  1Sachkunde des Mitarbeiters in der Anlageberatung
§  1aSachkunde des Vertriebsmitarbeiters
§  1bSachkunde des Mitarbeiters in der Finanzportfolioverwaltung
§  2Sachkunde des Vertriebsbeauftragten
§  3Sachkunde des Compliance-Beauftragten
§  4Berufsqualifikationen als Sachkundenachweis
§  5Anerkennung ausländischer Berufsbefähigungsnachweise im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
§  6Zuverlässigkeit
Abschnitt 2

Anzeigen

§  7Einreichung der Anzeigen
§  8Inhalt der Anzeigen
Abschnitt 3

Datenbank
§  9Inhalt der Datenbank
§ 10Verantwortlichkeit
§ 11Dauer der Speicherung
Abschnitt 4

Schlussvorschriften

§ 12Übergangsregelung
§ 13Inkrafttreten