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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz 1 (Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung - WpI-AnzV)
Anlage 2 (zu § 11 Absatz 1 und § 18 Absatz 5)
Formular WpI-NT
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich führen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 349, S. 16 - 17)
 
(Anzeige nach § 67 Absatz 1 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes)
 
             
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
 Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
 Ident-Nummer
Geschäftsleiter/in1
 
             
    Ident-Nummer
des Wertpapierinstituts2
 
             
    Wird von der Behörde ausgefüllt 
             
 
1. Angaben zur Person□ Herr      □ Frau
Familienname 
Sämtliche Vornamen 
Geburtsdatum 
Geburtsort, Geburtsstaat 
Anschrift des Hauptwohnsitzes
 Straße, Hausnummer 
Postleitzahl 
Ort 
Staat 
Persönliche nationale Identifikationsnummer 
 
2. Angaben zur Tätigkeit als3  
Firma
(laut Registereintragung)
 
Sitz mit PLZ 
BAK-Nummer 
Ident-Nummer
(falls bekannt)
 
 
3. Angaben zur anzuzeigenden Nebentätigkeit bei einem anderen Unternehmen
□ Beginn der Nebentätigkeit□ Beendigung der Nebentätigkeit
Datum der Wirksamkeit 
Nebentätigkeit als4  
Unternehmen5  
 Firma und Rechtsform
(laut Registereintragung)
 
Sitz mit PLZ 
Sitzstaat 
Register-Nummer/AmtsgerichtLEI6 WirtschaftszweigIdent-Nummer
(falls bekannt)
    
 
(nur für Große Wertpapierinstitute relevant)
4. Angaben zur Mandatshöchstzahlberechnung gemäß den §§ 25c und 25d KWG
Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen).
 
 
5. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)
 
 
6. Kontakt für Rückfragen
Name 
Telefon-Nummer 
E-Mail 
 
7. Unterschrift

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift
 
1
Oder der Person, die die Geschäfte der Investmentholdinggesellschaft oder der gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich leitet.
2
Oder der Investmentholdinggesellschaft/der gemischten Finanzholdinggesellschaft.
3
Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Geschäftsleiter des Wertpapierinstituts, Geschäftsleiter der Investmentholdinggesellschaft, Geschäftsleiter der gemischten Finanzholdinggesellschaft.
4
Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Geschäftsleiter, Mitglied des Aufsichtsrats, Mitglied des Verwaltungsrats oder Mitglied des Beirats.
5
Bitte Auswahl treffen aus folgenden Möglichkeiten: Kreditinstitut (§ 2 Absatz 15 WpIG), Finanzinstitut (§ 2 Absatz 36 WpIG), Finanzholdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 CRR), gemischte Holdinggesellschaft (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 22 CRR), gemischte Finanzholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 28 WpIG), Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nummer 31 VAG), Wertpapierinstitut (§ 2 Absatz 1 WpIG), Anbieter von Nebendienstleistungen (§ 2 Absatz 9 WpIG), Erstversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 1 VAG), Zahlungsinstitut (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ZAG), E-Geld-Institut (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ZAG), Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB), Rückversicherungsunternehmen (§ 7 Nummer 33 Variante 2 VAG), Investmentholdinggesellschaft (§ 2 Absatz 27 WpIG), Finanzholding (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 IFR), vertraglich gebundener Vermittler (Artikel 4 Absatz 1 Nummer 52 IFR), sonstiges Unternehmen.
6
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sogenannte Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.