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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin* (Werksteinherstellerausbildungsverordnung - WStHAusbV)
§ 21
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
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