(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 2.
Herstellen und Einsetzen von Schalungen und Formen,
- 3.
Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Verstärkungen,
- 4.
Herstellen und Prüfen von Betonen, Vorsatzbetonen und Mörtel,
- 5.
Planen, Herstellen und Bearbeiten von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien,
- 6.
Herstellen von Abdichtungen, Dämmungen und Schallschutz,
- 7.
Transportieren, Montieren, Verlegen, Versetzen und Verankern von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien,
- 8.
Herstellen und Montieren von Befestigungen,
- 9.
Gestalten und Behandeln von Oberflächen von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen und Werksteinen aus künstlichen Materialien,
- 10.
Be- und Verarbeiten sowie Verlegen von Platten aus künstlichen Werksteinen, Betonwerksteinen, Fliesen und Naturwerksteinen,
- 11.
Planen, Herstellen, Verlegen, Bearbeiten und Behandeln von Terrazzoböden und zementgebundenen geschliffenen Böden und
- 12.
Instandsetzen von Betonwerksteinen, Naturwerksteinen, Werksteinen aus künstlichen Materialien und von Terrazzi.