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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin* (Werksteinherstellerausbildungsverordnung - WStHAusbV)
§ 9 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Versetzen von Werksteinen und
2.
Instandsetzen von Werksteinen.