Die Veröffentlichung erfolgt nur bezüglich derjenigen Übereinkommen, bei denen eine - zumindest teilweise - nationale Gesetzgebungskompetenz besteht: Marrakesch-Protokoll zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen 1994 und Anhang gemäß o.a. Artikel 1a, Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und Anlagen gemäß o.a. Artikel 1b, Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS), Vereinbarung über Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung.
Die übrigen Übereinkommen werden im Amtsblatt der EG veröffentlicht. Die Zollzugeständnislisten sowie die Listen der Verpflichtungen und Meistbegünstigungsausnahmen im Dienstleistungshandel der übrigen Mitglieder der Welthandelsorganisation können beim Sekretariat dieser Organisation in Genf eingesehen werden.