Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung 1 (Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung - WuSolvV) § 21KSA-Risikogewicht für internationale Organisationen
Das KSA-Risikogewicht für eine KSA-Position der KSA-Forderungsklasse internationale Organisationen beträgt 0 Prozent.