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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung 1 (Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung - WuSolvV)
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1)
EUEBW
Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4262 - 4263)

  Betrag/Kennziffer
  01
1. Ermittlung des haftenden Eigenkapitals  
Geschäftsguthaben0010 
Rücklagen0020 
nachrichtlich:
darunter Rücklagen nach § 51a Absatz 7 Satz 2 KWG
0030 
(-) Geschäftsguthaben und andere Ansprüche der ausscheidenden Mitglieder, die zu Auszahlungen führen (§ 51a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 KWG)0040 
Bilanzgewinn (§ 51a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KWG)0050 
(-) Bilanzverlust (§ 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 KWG)0060 
(-) immaterielle Vermögensgegenstände (§ 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 KWG)0070 
(-) Korrekturposten (§ 51a Absatz 9 KWG)0080 
(-) Abzugsbetrag betreffend Verbriefungspositionen nach § 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 4 KWG0090 
   
Gewinne aus Zwischenabschluss nach § 51a Absatz 8 Satz 1 KWG0100 
(-) Verluste aus Zwischenabschluss nach § 51a Absatz 8 Satz 2 KWG0110 
   
Anrechenbares Eigenkapital0120 
nachrichtlich:
darunter Eigenkapital nach § 51a Absatz 5 KWG
0130 
   
2. Anrechnungspflichtige Positionen  
Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken und dem Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken (§§ 13 bis 15)0140 
nachrichtlich:
darunter Anrechnungsbeträge betreffend
  
Forderungsklasse Zentralregierungen0150 
Forderungsklasse Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften0160 
Forderungsklasse sonstige öffentliche Stellen0170 
Forderungsklasse multilaterale Entwicklungsbanken0180 
Forderungsklasse internationale Organisationen0190 
Forderungsklasse Institute0200 
Forderungsklasse von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen0210 
Forderungsklasse Unternehmen0220 
Forderungsklasse Mengengeschäft0230 
Forderungsklasse Investmentanteile0240 
Forderungsklasse Beteiligungen0250 
Forderungsklasse Verbriefungen0260 
Forderungsklasse sonstige Positionen0270 
Forderungsklasse überfällige Positionen0280 
Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken nach § 150290 
   
Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken (§ 59 bis § 61)0300 
Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich Optionsgeschäfte0310 
nachrichtlich:
darunter Anrechnungsbeträge betreffend
  
Währungsgesamtposition0320 
Rohwarenposition0330 
Andere Marktrisikopositionen (§ 67 Absatz 4)0340 
   
Anrechnungsbeträge insgesamt
(Summe aus den Zeilen 0140, 0300 und 0310)
0350 
Eigenkapitalanforderungen nach § 51a Absatz 2 KWG2 0360 
nachrichtlich: Fremdwährungsrisikopositionen nach § 3 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 40370 
   
3. Nachweis der Erfüllung der Anforderung nach § 2 Absatz 2 sowie der Ermittlung der Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 4  
Anrechenbares Eigenkapital0380 
Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte0390 
Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2
Anrechenbares Eigenkapital nach Abzug der Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte
0400 
Gesamtkennziffer gemäß § 2 Absatz 4 (0380/(0390*12,5))0410 
 
______________
2
Sofern Eigenkapitalanforderungen nach § 51a Absatz 2 KWG angeordnet wurden, ermittelt sich
a)
der Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2 in Zeile 0400 als die Differenz zwischen dem anrechenbaren Eigenkapital und den in Zeile 0360 ausgewiesenen Eigenkapitalanforderungen und
b)
die in Zeile 0410 auszuweisende Gesamtkennziffer wie folgt: (0380/(0360*12,5)).