- 1.
Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
- 2.
Beschlußfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
- 3.
Beschlußfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbands,
- 4.
Wahl der Schaubeauftragten,
- 5.
Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
- 6.
Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans,
- 7.
Entlastung des Vorstands,
- 8.
Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses,
- 9.
Beschlußfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und den Verband,
- 10.
Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten.