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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Art 38 Inkrafttreten

Dieser Vertrag einschließlich des Gemeinsamen Protokolls sowie der Anlagen I-IX tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen verfassungsrechtlichen und sonstigen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.