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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Verfahrensvorschriften für das Schiedsgericht (Anlage VIII zu dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik)
§ 14 

Im Rahmen der Regelungen in Kapitel I des Vertrags und der vorstehenden Bestimmungen legt das Schiedsgericht seine Verfahrensordnung fest.