"Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ägypten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-15, veröffentlichten bereinigten Fassung"
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ägypten deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen sind.