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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz*) (ZAG-Anzeigenverordnung - ZAGAnzV)
Anlage 8
(zu § 12 Absatz 1 und 2)
Aktivische Beteiligungsanzeige
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2326 - 2328;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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