(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen und einhalten,
- 2.
Patientinnen und Patienten individuell betreuen,
- 3.
über Prävention und Gesundheitsförderung informieren sowie bei Prophylaxemaßnahmen mitwirken,
- 4.
Hygienemaßnahmen durchführen,
- 5.
Medizinprodukte aufbereiten und freigeben,
- 6.
zahnärztliche diagnostische und therapeutische Maßnahmen vorbereiten, dabei assistieren und nachbereiten,
- 7.
bildgebende Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen durchführen,
- 8.
bei medizinischen Not- und Zwischenfällen handeln,
- 9.
Arbeitsprozesse organisieren und Qualitätsmanagement umsetzen und
- 10.
zahnärztliche Leistungen abrechnen.