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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten * (ZahnmedAusbV)
§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
2.
„Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.