Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten * (ZahnmedAusbV) § 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Durchführen von Hygienemaßnahmen und Aufbereiten von Medizinprodukten“ und
2.
„Empfangen und Aufnehmen von Patientinnen und Patienten“.