Betriebsausstattung, Lagerausstattung sowie Betriebsabläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern sowie Konsequenzen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
Ausstattung des Betriebes, des Lagers sowie der Werkstatt, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes, unter Berücksichtigung der Lagerung von Gefahrstoffen und unter Berücksichtigung von Medizinprodukten sowie ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten sowie logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,
- c)
Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, unter Berücksichtigung hygienischer Gesichtspunkte, zur Lagerung von Gefahrstoffen sowie von Medizinprodukten, insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte sowie sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- d)
Instandhaltung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen planen und die Durchführung erläutern sowie
- e)
Betriebsabläufe planen und verbessern, unter Berücksichtigung der Nachfrage, der betrieblichen Auslastung, des Einsatzes von Personal, Material, Werkzeugen, Geräten sowie Maschinen.