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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
§ 17 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle

Die Länder richten zuständige Stellen ein, vor denen die Zahnärztliche Prüfung abgelegt wird.