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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
§ 28
Zeitpunkt der Prüfung
Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung wird frühestens am Ende des vierten Fachsemesters des Studiums der Zahnmedizin abgelegt.
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