Die Universität regelt in einer Studienordnung,
- 1.
an welchen Unterrichtsveranstaltungen die Studierenden erfolgreich teilzunehmen haben,
- 2.
das Nähere zu den Anforderungen an die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtsveranstaltung und
- 3.
dass die Studierenden an den in den Anlagen 1 bis 3 genannten Unterrichtsveranstaltungen erfolgreich und regelmäßig teilzunehmen haben.