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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011 - ZensG 2011)
Inhaltsübersicht 

Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§  1Art, Zwecke und Berichtszeitpunkt des Zensus
§  2Erhebungseinheiten und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Erhebung und Zusammenführung
der Daten; Haushaltegenerierung
§  3Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
§  4Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
§  5Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
§  6Gebäude- und Wohnungszählung
§  7Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
§  8Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
§  9Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3
Organisation
§ 10Erhebungsstellen
§ 11Erhebungsbeauftragte
§ 12Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
§ 13Ordnungsnummern
Abschnitt 4
Maßnahmen zur Sicherung
der Qualität der Zensusergebnisse
§ 14Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
§ 15Mehrfachfalluntersuchung
§ 16Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
§ 17Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5
Auskunftspflicht und Datenschutz
§ 18Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
§ 19Löschung
§ 20Datenübermittlungen
§ 21Information der Öffentlichkeit
§ 22Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 23Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und Bevölkerungsstichproben
§ 24Kosten der Übermittlungen an das Statistische Bundesamt
§ 25Finanzzuweisung