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Zerlegungsgesetz
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Abschnitt 1
Unmittelbare Steuerberechtigung
§ 1 Unmittelbare Steuerberechtigung
§ 1a Unmittelbare Steuerberechtigung für die Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
Abschnitt 2
Zerlegung der Körperschaftsteuer
§ 2 Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer
§ 3 Zerlegung der verbleibenden Körperschaftsteuer
§ 4 Zerlegung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
§ 5 Abrechnung der Zerlegung
§ 6 Verfahrensrechtliche Vorschriften
Abschnitt 3
Zerlegung der Lohnsteuer
§ 7 Zerlegung der Lohnsteuer
Abschnitt 4
Zerlegung des Zinsabschlags
§ 8 Zerlegung der Kapitalertragsteuer
Abschnitt 4a
Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird
§ 8a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften
§ 9 Zahlungen im Clearingverfahren
§ 10 Erlöschen der Ansprüche
§ 11 Rechtsweg
§ 12 Anwendung
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