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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung - ZertVerwV)
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1)
Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 5186)
 
 (Name, Vorname) 
geboren amin 
wohnhaft in  
hat am  
vor der Industrie- und Handelskammer …  
die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt.  
   
 (Stempel/Siegel) 
(Ort und Datum) (Unterschrift)