Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde § 25
Das Gesuch um Zulassung zur Hauptprüfung ist bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens 15. Januar oder 15. Juli einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche werden nur bei ausreichender Begründung berücksichtigt.