ZHG§8DV
Ausfertigungsdatum: 17.12.1952
Vollzitat:
"Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2123-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung"
im Land Bayern durch das Lehrinstitut in München, |
im Land Baden-Württemberg durch das Lehrinstitut in Karlsruhe, |
in den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz durch das Lehrinstitut in Frankfurt a.M., |
im Land Nordrhein-Westfalen durch das Lehrinstitut in Köln, |
in den Ländern Niedersachsen und Bremen durch das Lehrinstitut in Hannover, |
in den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein durch das Lehrinstitut in Hamburg, |
im Land Berlin durch das Lehrinstitut in Berlin. |
Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie | 40 Stunden |
Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre | 20 Stunden. |
1. | der Nachweis, daß der Dentist Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder heimatloser Ausländer im Sinne des Gesetzes vom 25. April 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 269) ist, |
2. | der Nachweis der staatlichen Anerkennung als Dentist, |
3. | die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungskursus, |
4. | die Geburtsurkunde, hilfsweise der Personalausweis, |
5. | das polizeiliche Führungszeugnis. |
Themenplan für Dentisten-Fortbildungskurse gemäß § 8 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde | |||||
Stoffgebiet: Mund- und Kieferkrankheiten: 40 Std. | |||||
I. | Ausgewählte Kapitel aus der Pathologie: | ||||
Überblick über innere und äußere Krankheitsursachen | 2 Std. | ||||
(Vererbung, Konstitution, Immunität, Disposition usw.) | |||||
Innere Sekretion | 1 Std. | ||||
Ernährungsstörungen | 1 Std. | ||||
Physikalische und chemische Schädigungen | |||||
Schädigung durch Parasiten und Vira | 2 Std. | ||||
Blut und blutbildende Organe | 1 Std. | ||||
Herz-Gefäß-System | 1 Std. | ||||
Nervensystem | 1 Std. | ||||
Grundbegriffe der Entzündung | 2 Std. | ||||
II. | Klinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten: | ||||
(Pathogenese, Diagnostik, Therapie) | |||||
Hemmungsmißbildungen, Störungen der Zahnentwicklung | 2 Std. | ||||
Die Dysgnathien, d. h. die angeborenen und erworbenen Formveränderungen der Kiefer, Störungen in der Okklusion und Artikulation der Zähne | |||||
Ursachen, Pathogenese, Diagnostik | 1 Std. | ||||
Grundsätze der Therapie | 1 Std. | ||||
Erkrankungen des Zahnfleisches und der Mundschleimhaut | |||||
Entzündliche Veränderungen einschl. | |||||
Noma | 1 Std. | ||||
Nichtentzündliche Veränderungen | |||||
Bluterkrankungen, Erkrankungen durch Blei und andere gewerbliche Gifte (z. B. Kadmium, Quecksilber) | |||||
Leukoplakie | 1 Std. | ||||
Spezifische Entzündungen im Mund-Kieferbereich | |||||
Syphilis | |||||
Tuberkulose | 2 Std. | ||||
Aktinomykose | |||||
Zahnkaries | 1 Std. | ||||
Die Erkrankungen des Paradentiums unter Berücksichtigung der gewerblichen Schädigungen (z. B. Mineralsäuren) | |||||
Die marginalen Paradentopathien | 1 Std. | ||||
Die apikalen Paradentopathien | 1 Std. | ||||
Radikuläre und follikuläre Zysten | 1 Std. | ||||
Die dentogenen Entzündungen des Kiefers und der umgebenden Weichteile (Abszess, Phlegmone, akute und chronische Osteomyelitis) | 2 Std. | ||||
Erkrankungen des Kiefergelenks | 1 Std. | ||||
Erkrankungen der Speicheldrüsen | 1 Std. | ||||
Tumoren im Mund-Kieferbereich | 2 Std. | ||||
Herderkrankungen | 1 Std. | ||||
III. | Zahnärztliche Chirurgie: | ||||
Wundheilung und Wundbehandlung | 1 Std. | ||||
Asepsis, Antisepsis, Sterilisationsverfahren | 1 Std. | ||||
Örtliche Betäubung unter Berücksichtigung von Zwischenfällen | 1 Std. | ||||
Allgemeinbetäubung unter Berücksichtigung von Zwischenfällen | 1 Std. | ||||
Grundsätze der Behandlung der akuten und chronischen dentogenen Entzündungen der Kiefer und der umgebenden Weichteile: | |||||
Konservative und operative Maßnahmen | 1 Std. | ||||
Wurzelspitzenamputation, Replantation | 1 Std. | ||||
Grundsätze der operativen Entfernung von Zähnen (tieffrakturierte und retinierte Zähne) sowie Operation bei Paradentopathien | 1 Std. | ||||
Grundsätze der operativen Behandlung von Kieferzysten und von kleinen gutartigen Tumoren | 1 Std. | ||||
Grundsätze der Behandlung der Frakturen der Kiefer (erste dringliche Maßnahmen) | 1 Std. | ||||
Komplikationen bei zahnärztlichchirurgischen Maßnahmen (Blutung nach Zahnextraktionen, Frakturen von Injektionsnadeln usw.) | 1 Std. | ||||
Stoffgebiet: Arzneimittellehre: 20 Std. | |||||
I. | Begriff und Einleitung: | ||||
Stellung der Arzneitherapie in der gesamten zahnärztlichen Therapie | |||||
Grundlegende juristische Fragen | 1 Std. | ||||
II. | Sterilisation, Desinfektion und Chemotherapie: | ||||
etwa | 3 Std. | ||||
Allgemeiner Sterilisationsbegriff, Bekämpfung der Krankheitserreger mit chemischen Mitteln auf leblosen Gegenständen (chemische "Desinfektion"), | |||||
Bekämpfung von Krankheitserregern auf lebenden Geweben (Chemotherapie). | |||||
Bei der Besprechung der Chemotherapie werden die Verhältnisse am Zahn und in der Mundhöhle zugrunde gelegt. | |||||
Die Auswahl der chemischen Verbindungen (Medikamente) erfolgt besonders unter Berücksichtigung dieses Anwendungsgebietes. | |||||
III. | Vegetatives Nervensystem: | ||||
Physiologie und Arzneimittellehre: | |||||
etwa | 3 Std. | ||||
Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie des peripheren vegetativen Nervensystems; | |||||
physiologische Wirkstoffe (Adrenalin, Acetylcholin, Histamin usw.) Arzneimittellehre: | |||||
Hemmungs- und Förderungssubstanzen für Sympathikus und Parasympathikus unter einfachen Bedingungen. | |||||
IV. | Anwendung von Arzneimitteln bei zentral gesteuerten vegetativen Vorgängen: | ||||
etwa | 3 Std. | ||||
Begriffe des Reflexes und der Regulation, Einflüsse der Reizung im Kopf- und Halsgebiet auf den Ablauf von Kreislauf und Atmung; Schlaf, Temperaturregulierung, Pharmakologie dieser Vorgänge, Kreislauf-Kollapsmittel und deren verschiedene Wirkungsweise, Mittel zur Atmungsanregung, Schlafmittel, Antipyretica. | |||||
V. | Schmerzausschaltung durch Anwendung von Arzneimitteln: | ||||
etwa | 4 Std. | ||||
Physiologische Grundbegriffe: Lokale Schmerzausschaltung (Formen und Mittel (Novocain) usw.); besondere Bedingungen in der Mundhöhle (Gefahren). Zentrale Schmerzausschaltung | |||||
a) | bei erhaltenem Bewußtsein (Analgesie) | für zahnärztliche Eingriffe | |||
b) | bei aufgehobenem Bewußtsein (Narkose) | ||||
c) | Bekämpfung chronischer und vorübergehender Schmerzzustände außerhalb der Behandlung | ||||
VI. | Grundzügeder Rezeptur (mit Übungen) | ||||
Juristische Grundlagen, Organisation des Apothekenwesens, rezeptpflichtige und Handverkaufsmittel, Übungen in der Zusammenstellung der für den Zahnarzt wichtigsten Kombinationen, die meist als Spezialität verordnet werden, | |||||
Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, Hinweise auf Suchtgefahr und Verantwortung der Medizinalberufe, Hinweis auf die Seltenheit der Anwendung in der zahnärztlichen Praxis, | |||||
Besprechungen und Rezepturübungen für die wichtigsten Arzneimittel. |
Bescheinigung
AbwTab
nach § 8 des Gesetzes über die Ausübung
der Zahnheilkunde
Herr, Frau, Frl. ................................, geboren am ................,
wohnhaft .....................................................................,
hat an einem Fortbildungskursus nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die
Ausübung der Zahnheilkunde erfolgreich teilgenommen.
-------------------------------------------------------------------------------
Stoffgebiet Datum Bestätigung Bestätigung
der Teilnahme durch den durch den
Dozenten Vorsitzenden
-------------------------------------------------------------------------------
Mund- und Kiefer-
Krankheiten
-------------------------------------------------------------------------------
Zahnärztliche
Chirurgie
-------------------------------------------------------------------------------
Arzneimittel-
lehre
-------------------------------------------------------------------------------
...................., den ....... 19 ...
Der Vorsitzende des Lehrkörpers
........................................
(Unterschrift)
Diese Bescheinigung berechtigt nicht zur Ausübung der Zahnheilkunde unter
der Bezeichnung "Zahnarzt" oder "Zahnärztin".
der Dentist
Nachdem -------------
die Dentistin
.................................................,
geboren am ...................................... in .........................,
wohnhaft in ..........................., der/die am ...........................
die staatliche Anerkennung als Dentist erhalten hat, an einem Fortbildungs-
kursus nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde vom
31.3.1952 (Bundesgesetzbl. I S. 221) erfolgreich teilgenommen hat, wird ihm/ihr
hiermit die
BESTALLUNG ALS ZAHNARZT/ZAHNÄRZTIN
mit Geltung vom ................................. erteilt.
......................................., den .......................... 19 ....
.......................................................
........................................
(Unterschrift)