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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
§ 5
Die Fortbildungskurse erstrecken sich auf folgende Stoffgebiete:
Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie
40 Stunden
Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre
20 Stunden.
Sie sollen nach dem Themenplan der Anlage 1 durchgeführt werden.
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