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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
§ 5 

Die Fortbildungskurse erstrecken sich auf folgende Stoffgebiete:
Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie40 Stunden
Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre20 Stunden.

Sie sollen nach dem Themenplan der Anlage 1 durchgeführt werden.