ZKG
Ausfertigungsdatum: 11.04.2016
Vollzitat:
"Zahlungskontengesetz vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) geändert worden ist"
Stand: | Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 11.12.2023 I Nr. 354 |
(+++ Textnachweis ab: 18.6.2016 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 42 Abs. 5, 46 Abs. 3, 50 Abs. 2 +++)
Das G wurde als Artikel 1 des G v. 11.4.2016 I 720 vom Bundestag beschlossen.
Es ist gem. Art. 9 Abs. 4 dieses G am 18.6.2016 in Kraft getreten.
Gem. Art. 9 Abs. 1 dieses G iVm Art. 12 des G v. 10.7.2018 I 1102 treten die §§
5 bis 13, 14 Absatz 1 Nummer 1 und 5 sowie der § 15 des Zahlungskontengesetzes
am 31.10.2018 in Kraft.
Gem. Art. 9 Abs. 2 dieses G treten die §§ 20 bis 29 am 18. September 2016 in
Kraft.
Gem. Art. 12 des G v. 10.7.2018 I 1102 treten die §§ 16 bis 19 am 14.7.2018 in
Kraft.
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Allgemeines Benachteiligungsverbot |
§ 4 | Abweichende Vereinbarungen |
§ 5 | Vorvertragliche Entgeltinformation |
§ 6 | Inhalt der Entgeltinformation zu den maßgeblichen Zahlungskontendiensten |
§ 7 | Inhalt der Entgeltinformation bei Paketen von Diensten oder von weiteren Produkten |
§ 8 | Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltinformation |
§ 9 | Form und Gestaltung der Entgeltinformation |
§ 10 | Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses |
§ 11 | Inhalt der Entgeltaufstellung |
§ 12 | Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie, Währungsangaben und Sprache der Entgeltaufstellung |
§ 13 | Form und Gestaltung der Entgeltaufstellung |
§ 14 | Allgemeine Informationspflichten der Zahlungsdienstleister |
§ 15 | Allgemeine Verwendung der standardisierten Zahlungskontenterminologie |
§ 16 | Betrieb einer Vergleichswebsite für Zahlungskonten durch die Bundesanstalt |
§ 17 | Anforderungen an die Vergleichswebsite für Zahlungskonten, Meldepflicht für Zahlungsdienstleister |
§ 18 | Weitere Anforderungen an die Vergleichswebsite |
§ 19 | Verordnungsermächtigung; Verwaltungsvorschriften |
§ 20 | Verpflichtung zur Gewährung von Kontenwechselhilfe |
§ 21 | Ermächtigung des Kontoinhabers |
§ 22 | Einleitung des Kontenwechsels über den empfangenden Zahlungsdienstleister |
§ 23 | Pflichten des übertragenden Zahlungsdienstleisters |
§ 24 | Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister |
§ 25 | Haftung bei Pflichtverletzungen |
§ 26 | Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen |
§ 27 | Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung |
§ 28 | Aufforderung durch den Verbraucher |
§ 29 | Handlungen des Zahlungsdienstleisters zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung |
§ 30 | Anwendungsbereich |
§ 31 | Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags |
§ 32 | Benachteiligungsfreies Leistungsangebot und Koppelungsverbot |
§ 33 | Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags |
§ 34 | Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags |
§ 35 | Ablehnung wegen eines bereits vorhandenen Zahlungskontos |
§ 36 | Ablehnung wegen strafbaren Verhaltens oder wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot |
§ 37 | Ablehnung bei früherer Kündigung wegen Zahlungsverzugs |
§ 38 | Pflicht des kontoführenden Instituts zur Führung eines Basiskontos und zur Erbringung von Diensten in Bezug auf dieses Konto |
§ 39 | Vereinbarung weiterer Dienstleistungen |
§ 40 | Benachteiligungsverbot bei der Führung eines Basiskontos |
§ 41 | Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen |
§ 42 | Kündigung durch das kontoführende Institut |
§ 43 | Kündigungserklärung des kontoführenden Instituts |
§ 44 | Ordentliche Kündigung durch den Kontoinhaber |
§ 45 | Unterstützungsleistungen zu Basiskonten |
§ 46 | Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Aufsicht |
§ 47 | Öffentliche Informationen der Bundesanstalt |
§ 48 | Verwaltungsverfahren |
§ 49 | Anordnung bei unrechtmäßiger Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Untätigkeit und Fristversäumnis |
§ 50 | Klage gegen die Bundesanstalt; Verordnungsermächtigung |
§ 51 | Klage gegen den Verpflichteten |
§ 52 | Mitteilung an die Bundesanstalt in Zivilverfahren |
§ 53 | Bußgeldvorschriften |
Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontenwechselhilfe (§ 21 des Zahlungskontengesetzes) | ||||
Herr/Frau . . . . . . (Name des Kunden) . . . . . . (ggf. weitere Inhaber des zu übertragenden Kontos) . . . . . . | ||||
ist/sind Inhaber des Zahlungskontos _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (IBAN) bei . . . . . . (übertragender Zahlungsdienstleister). | ||||
Der Kunde möchte mit Wirkung zum . . . . . . (bitte Datum des Kontenwechsels einsetzen) zum Konto _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (IBAN) bei . . . . . . (empfangender Zahlungsdienstleister) wechseln. | ||||
Hierzu werden die beteiligten Zahlungsdienstleister durch den Kunden und ggf. die weiteren Kontoinhaber zur Ausführung der folgenden Unterstützungshandlungen beauftragt und ermächtigt: | ||||
Anmerkung: ☒ *: Bei Nichtzutreffen bitte streichen ☐ **: Bei Zutreffen bitte ankreuzen | ||||
1. | Der übertragende Zahlungsdienstleister wird beauftragt und ermächtigt, innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahlungsdienstleister diesem und, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, auch dem Kunden Listen mit den folgenden Informationen zu übermitteln: | |||
☒ * a) | eine Liste der bestehenden Daueraufträge, | |||
☒ * | wobei diese Liste sämtliche Daueraufträge erfassen soll | |||
☐ ** | wobei diese Liste nur bestimmte bzw. nicht sämtliche Daueraufträge erfassen soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben im Beiblatt | |||
☐ ** | wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitteln ist. | |||
☒ * b) | eine Liste der verfügbaren Informationen zu Lastschriftmandaten, die beim Kontenwechsel transferiert werden sollen, | |||
☒ * | wobei diese Liste Informationen zu sämtlichen Lastschriftmandaten erfassen soll | |||
☐ ** | wobei diese Liste Informationen nur zu bestimmten bzw. nicht zu sämtlichen Lastschriftmandaten erfassen soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Lastschriftmandaten siehe die Angaben im Beiblatt | |||
☐ ** | wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitteln ist. | |||
☒ * c) | eine Liste der verfügbaren Informationen über eingehende Überweisungen und vom Zahlungsempfänger veranlasste Lastschriften auf dem Zahlungskonto des Kunden in den vorangegangenen 13 Monaten, | |||
☒ * | wobei diese Liste Informationen zu sämtlichen eingehenden Überweisungen und vom Zahlungsempfänger veranlassten Lastschriften erfassen soll | |||
☐ ** | wobei diese Liste Informationen nur zu bestimmten bzw. nicht zu sämtlichen eingehenden Überweisungen und vom Zahlungsempfänger veranlassten Lastschriften erfassen soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Überweisungen und Lastschriften siehe die Angaben auf dem Beiblatt | |||
☐ ** | wobei diese Liste nicht auch dem Kunden zu übermitteln ist. | |||
2. | Der übertragende Zahlungsdienstleister wird beauftragt und ermächtigt, nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung durch den empfangenden Zahlungsdienstleister | |||
☒ * a) | Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren | |||
☒ * | ab dem oben angegebenen Datum des Kontenwechsels | |||
☐ ** | ab dem . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen), | |||
☒ * | wobei dies für alle Lastschriften und eingehende Überweisungen gelten soll | |||
☐ ** | wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Lastschriften und eingehende Überweisungen gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Lastschriften und Überweisungen siehe die Angaben im Beiblatt | |||
☒ * | und, soweit Lastschriften oder eingehende Überweisungen nicht mehr akzeptiert werden, den jeweiligen Zahlungsempfänger bzw. Zahler darüber zu informieren, aus welchem Grund der Zahlungsvorgang nicht akzeptiert wurde. | |||
Hinweis: Die Anweisung, Lastschriften und eingehende Überweisungen nicht mehr zu akzeptieren, kann insbesondere dann gestrichen werden, wenn der übertragende Zahlungsdienstleister eine automatische Umleitung der eingehenden Überweisungen und Lastschriften auf das beim empfangenden Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto des Kunden vorsieht. | ||||
☒ * b) | Daueraufträge nicht mehr auszuführen | |||
☒ * | ab dem oben angegebenen Datum des Kontenwechsels | |||
** | ab dem . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen), | |||
☒ * | wobei dies für alle Daueraufträge gelten soll, | |||
☐ ** | wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Daueraufträge gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben im Beiblatt; | |||
☒ * c) | einen positiven Saldo des Zahlungskontos des Kunden beim übertragenden Zahlungsdienstleister auf das Zahlungskonto des Kunden beim empfangenden Zahlungsdienstleister zu überweisen | |||
☒ * | zum oben angegebenen Datum des Kontenwechsels | |||
☐ ** | zum . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen); | |||
☒ * d) | das beim übertragenden Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto zu schließen, soweit die Schritte nach Ziffer 1 sowie Ziffer 2 Buchstabe a und c vollzogen wurden, | |||
☒ * | zum oben angegebenen Datum des Kontenwechsels | |||
☐ ** | zum . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen). | |||
3. | Der empfangende Zahlungsdienstleister wird beauftragt und ermächtigt, | |||
☒ * a) | den übertragenden Zahlungsdienstleister innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt dieser Ermächtigung dazu aufzufordern, die in den Ziffern 1 und 2 bestimmten Handlungen vorzunehmen; | |||
☒ * b) | die Daueraufträge gemäß der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe a für das beim empfangenden Zahlungsdienstleister geführte Zahlungskonto des Kunden einzurichten und sie auszuführen | |||
☒ * | ab dem oben angegebenen Datum des Kontenwechsels | |||
☐ ** | ab dem . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen), | |||
☐ ** | wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Daueraufträge gemäß der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe a gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Daueraufträgen siehe die Angaben auf dem Beiblatt; | |||
☒ * c) | die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Lastschriften zu akzeptieren, und sie zu akzeptieren | |||
☒ * | ab dem oben angegebenen Datum des Kontenwechsels | |||
☒ ** | ab dem . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen), | |||
☒ * | wobei dies für sämtliche Lastschriften gelten soll | |||
☐ ** | wobei von einem oder mehreren bestimmten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften blockiert werden sollen bzw. lediglich von einem oder mehreren bestimmten Zahlungsempfängern veranlasste Lastschriften zugelassen werden sollen; zu den blockierten bzw. zugelassenen Zahlungsempfängern siehe die Angaben auf dem Beiblatt | |||
☐ ** | wobei sämtliche oder einzelne Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität oder beides begrenzt werden sollen; zu den Begrenzungen siehe die Angaben auf dem Beiblatt; | |||
☒ * d) | innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c vom übertragenden Zahlungsdienstleister den Zahlern, die Überweisungen auf das Zahlungskonto des Kunden tätigen, die Angaben zur neuen Zahlungskontoverbindung des Kunden beim empfangenden Zahlungsdienstleister mitzuteilen und ihnen eine Kopie dieses Punktes der Ermächtigung des Kunden zu übermitteln | |||
☒ * | wobei dies für alle Zahler gelten soll, die in der Liste der eingehenden Überweisungen nach Ziffer 1 Buchstabe c genannt werden | |||
☐ ** | wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Zahler gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Zahlern siehe die Angaben im Beiblatt; | |||
☒ * e) | soweit der empfangende Zahlungsdienstleister nicht über alle Informationen verfügt, die er zur Mitteilung an die Zahler nach Ziffer 3 Buchstabe d benötigt, | |||
☒ * | den Kunden, | |||
☒ * | den übertragenden Zahlungsdienstleister | |||
aufzufordern, ihm die fehlenden Informationen mitzuteilen; | ||||
☒ * f) | innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c vom übertragenden Zahlungsdienstleister den Zahlungsempfängern, die im Lastschriftverfahren Geldbeträge vom Zahlungskonto des Kunden abbuchen, die Angaben zur neuen Zahlungskontoverbindung des Kunden beim empfangenden Zahlungsdienstleister sowie das in Ziffer 3 Buchstabe c genannte Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahlungskonto abzubuchen sind, mitzuteilen und ihnen eine Kopie dieses Punktes der Ermächtigung des Kunden zu übermitteln, | |||
☒ * | wobei dies für alle in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahlungsempfänger gelten soll, die in den vorangegangenen 13 Monaten wiederkehrend im Lastschriftverfahren Geldbeträge vom Zahlungskonto des Kunden abgebucht haben | |||
☐ ** | wobei dies für alle Zahlungsempfänger gelten soll, die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannt werden | |||
☐ ** | wobei dies nur für bestimmte bzw. nicht für sämtliche Zahlungsempfänger gelten soll; zu den zu erfassenden bzw. auszunehmenden Zahlungsempfängern siehe die Angaben im Beiblatt; | |||
☒ * g) | soweit der empfangende Zahlungsdienstleister nicht über alle Informationen verfügt, die er zur Unterrichtung der Zahlungsempfänger nach Ziffer 3 Buchstabe f benötigt, | |||
☒ * | den Kunden, | |||
☒ * | den übertragenden Zahlungsdienstleister | |||
aufzufordern, ihm die fehlenden Informationen mitzuteilen; | ||||
☐ * h) | dem Kunden Musterschreiben zur Verfügung zu stellen für die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahler, die Überweisungen auf das Zahlungskonto des Kunden tätigen, sowie für die in der Liste nach Ziffer 1 Buchstabe c genannten Zahlungsempfänger, die im Lastschriftverfahren Geldbeträge vom Zahlungskonto des Kunden abbuchen, wobei diese Musterschreiben Angaben zur neuen Zahlungskontoverbindung des Kunden enthalten müssen sowie das in Ziffer 3 Buchstabe c genannte Datum, ab dem Lastschriften von diesem Zahlungskonto abzubuchen sind. Wählt der Kunde diese Möglichkeit, so tritt dies anstelle der Verpflichtungen des empfangenden Zahlungsdienstleisters nach Ziffer 3 Buchstabe d und Ziffer 3 Buchstabe f. | |||
Ort, Datum und Unterschrift des Kunden: . . . . . . |
Aufforderung durch den Kontoinhaber zur Vornahme von Handlungen zur Erleichterung einer grenzüberschreitenden Kontoeröffnung (§ 27 Absatz 2 und § 28 des Zahlungskontengesetzes) | ||||
Herr/Frau . . . . . . (Name des Kunden) | ||||
ist Inhaber des Zahlungskontos: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ . . . . . . (IBAN) bei . . . . . . (Bezeichnung des Zahlungsdienstleisters). | ||||
Der Kunde teilt dem Zahlungsdienstleister hiermit mit, dass er ein Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eröffnen möchte. | ||||
I. | Der Kunde fordert den Zahlungsdienstleister auf, ihm unentgeltlich ein Verzeichnis zu übermitteln, das Informationen enthält über | |||
1. | die vom Kunden erteilten laufenden Daueraufträge, | |||
2. | die vom Zahler erteilten Lastschriftmandate, soweit vorhanden, und | |||
3. | soweit vorhanden, die auf dem Zahlungskonto in den vorangegangenen 13 Monaten | |||
a) | eingegangenen Zahlungen auf Grund von Überweisungen sowie | |||
b) | vom Zahlungsempfänger veranlassten Lastschriften. | |||
Der Kunde wünscht die Übermittlung der Informationen bis zum . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen), frühestens aber sechs Geschäftstage nach dem Eingang der Aufforderung beim Zahlungsdienstleister. | ||||
II. | Der Kunde fordert den Zahlungsdienstleister auf, einen am . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen), frühestens aber sechs Geschäftstage nach dem Eingang der Aufforderung beim Zahlungsdienstleister bestehenden positiven Saldo auf dem Zahlungskonto | |||
1.* | an den Kunden bar auszuzahlen. | |||
2.* | auf folgendes Konto zu überweisen: | |||
– | Kontoinhaber . . . . . . (soweit nicht identisch mit dem Kunden) | |||
– | IBAN _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (gleichwertige Angaben zur Identifizierung des betreffenden Zahlungsdienstleisters und/oder des dort geführten Zahlungskontos des Kunden). | |||
III.* | Der Kunde fordert den Zahlungsdienstleister auf, das oben bezeichnete bei ihm geführte Zahlungskonto am . . . . . . (bitte gewünschtes Datum einsetzen), frühestens aber sechs Geschäftstage nach dem Eingang der Aufforderung beim Zahlungsdienstleister zu schließen. | |||
Ort, Datum und Unterschrift des Kunden: . . . . . . | ||||
Anmerkung: * Nicht Zutreffendes bitte streichen. |
Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags (§ 33 des Zahlungskontengesetzes) | |||||
Antrag eingegangen am. . . . . . (Datum) | |||||
. . . . . . (Stempel des Kreditinstituts) | |||||
. . . . . . (Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) | |||||
1. | Antrag: | ||||
Hiermit beantrage ich den Abschluss eines Basiskontovertrags. | |||||
☐ | Das Basiskonto soll als Pfändungsschutzkonto (§ 850k der Zivilprozessordnung) geführt werden. Ich versichere, dass ich zurzeit kein Pfändungsschutzkonto habe. | ||||
2. | Angaben zu meiner Person: | ||||
Frau/Herr: . . . . . . (Vorname(n) und Nachname) Geburtsdatum: . . . . . . Geburtsort: . . . . . . Anschrift: Straße und Hausnummer: . . . . . . Postleitzahl und Ort: . . . . . . | |||||
3. | Angaben zur beabsichtigten Nutzung meines Basiskontos: | ||||
Ich beabsichtige, für Ein- und Auszahlungen von Bargeld sowie für Zahlungen (z. B. per Überweisung) vorwiegend | |||||
☐ | den Schalter in einer Filiale meines kontoführenden Kreditinstituts zu nutzen. | ||||
☐ | Online-Banking, Telefon-Banking, Geldautomaten, SB-Terminals oder Ähnliches zu nutzen. | ||||
Hinweis: Wie hoch die anfallenden Kosten und Entgelte für Ihr Basiskonto sind, kann davon abhängen, welche der beiden Varianten Sie vorwiegend nutzen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem kontoführenden Kreditinstitut. | |||||
4. | Hinweise zum Basiskonto: | ||||
a) | Sie sind nicht verpflichtet, zusätzliche Dienstleistungen zu erwerben, um ein Basiskonto eröffnen zu können. Eine zusätzliche Dienstleistung ist zum Beispiel, wenn Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, das Konto zu überziehen. | ||||
b) | Nach dem Zahlungskontengesetz haben Sie keinen Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags, wenn Sie Ihr Basiskonto überwiegend für gewerbliche Zwecke oder für eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit nutzen. | ||||
5. | Angaben zu gegebenenfalls vorhandenen weiteren Zahlungskonten | ||||
Die folgenden Angaben werden benötigt, um zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, ein Basiskonto zu eröffnen. | |||||
☐ | Ich habe bislang kein Zahlungskonto (z. B. Girokonto) in Deutschland. | ||||
☐ | Ich habe bereits ein Zahlungskonto (z. B. Girokonto) in Deutschland. | ||||
Falls Sie bereits ein Zahlungskonto in Deutschland haben, machen Sie bitte die folgenden Angaben, soweit für Sie zutreffend. Falls Sie mehrere Zahlungskonten haben, machen Sie die entsprechenden Angaben bitte auf einem Zusatzblatt. | |||||
Dieses Zahlungskonto habe ich bei: . . . . . . (Name des kontoführenden Instituts) Dieses Zahlungskonto hat folgende IBAN-Nummer: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Dieses Zahlungskonto wird als Pfändungsschutzkonto geführt: ☐ ja ☐ nein | |||||
☐ | Das kontoführende Institut hat dieses Zahlungskonto gekündigt beziehungsweise hat mir mitgeteilt, dass es dieses Zahlungskonto schließen wird. | ||||
☐ | Ich habe dieses Zahlungskonto gekündigt. | ||||
☐ | Obwohl ich bereits ein Zahlungskonto habe, kann ich dieses aus folgenden Gründen* nicht tatsächlich für die Ausführung von Zahlungsvorgängen nutzen: | ||||
☐ | Das Guthaben auf meinem Konto wird gepfändet und es handelt sich bei dem Konto nicht um ein Pfändungsschutzkonto. | ||||
☐ | Sonstiges: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . | ||||
* Wenn Sie dieses Konto zum Beispiel nicht für Überweisungen nutzen können, weil Ihnen kein Kredit eingeräumt worden ist, gilt dies nicht als Grund. | |||||
6. | Datum und Unterschrift: | ||||
. . . . . . Ort, Datum | . . . . . . Unterschrift | ||||
7. | Übergabevermerk: Eine Kopie des ausgefüllten Formulars wurde der Antragstellerin/dem Antragsteller übergeben | ||||
am (Datum) | |||||
von (Vorname(n) und Name sowie Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters des Kreditinstituts) |
Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags (§ 48 des Zahlungskontengesetzes) | ||
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Postfach 12 53 53002 Bonn poststelle@bafin.de www.bafin.de/basiskonto | ||
Hiermit beantrage ich wegen der Ablehnung meines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens gegen . . . . . . (Name des Kreditinstituts). | ||
Meine Daten sind wie folgt: Herr/Frau . . . . . . Geburtsdatum . . . . . . Geburtsort . . . . . . Staatsangehörigkeit . . . . . . | (Vorname(n) und Nachname des Antragstellers) | |
Wohnanschrift (Straße und Hausnummer)* . . . . . . Postleitzahl und Ort . . . . . . | ||
Telefon . . . . . . E-Mail . . . . . . | (optional) (optional) | |
* Falls Wohnanschrift nicht vorhanden, etwa bei Obdachlosigkeit, postalische Anschrift. | ||
Ich habe beim oben genannten Kreditinstitut einen Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags gestellt. | ||
Dieser Antrag | ||
☒ * | liegt in Kopie bei | |
☐ ** | wurde von mir am . . . . . . (bitte Datum einsetzen) gestellt. | |
Mein Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags wurde vom Kreditinstitut abgelehnt. | ||
Diese Ablehnung | ||
☒ * | liegt in Kopie bei | |
☐ ** | wurde mir am . . . . . . (bitte Datum einsetzen) mitgeteilt. Die Ablehnung wurde wie folgt begründet: . . . . . . . . . . . . (bitte ergänzen, soweit eine Begründung mitgeteilt wurde). | |
☐ ** | Ich habe zu dieser Ablehnung das Folgende zu erklären: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Hier können Sie eine Begründung Ihres Antrags erklären. Wenn Sie hier keine Erklärung abgeben möchten, wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie im Verlaufe des Verwaltungsverfahrens um weitere Informationen bitten, soweit erforderlich). | |
Ort, Datum und Unterschrift des Antragstellers: . . . . . . | ||
Anmerkung: ☒ *: Bei Nichtzutreffen bitte streichen. ☐ **: Bei Zutreffen bitte ankreuzen. |