(1) Folgende Vorbereitungsdienstverordnungen sind am Zentralen Lehrbereich einschlägig:
- 1.
die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes,
- 2.
die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei,
- 3.
die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –,
- 4.
die Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes,
- 5.
die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes,
- 6.
die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes und
- 7.
die Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung.