zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
§ 47
(1) Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2) Die §§ 25 und 31 Abs. 9 gelten erst für Anträge von Psychotherapeuten, die nach dem 31. Dezember 1998 gestellt werden.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular