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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zivilprozessordnung
§ 698
Abgabe des Verfahrens am selben Gericht
Die Vorschriften über die Abgabe des Verfahrens gelten sinngemäß, wenn Mahnverfahren und streitiges Verfahren bei demselben Gericht durchgeführt werden.
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