Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht § 9Teilnahme der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an Sitzungen
An den Sitzungen des Steuerungsgremiums können auch Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht teilnehmen.