(1) Die Sterbefallmitteilung nach § 78e Satz 1 der Bundesnotarordnung enthält folgende Daten:
- 1.
Registrierungsdaten des übermittelnden Standesamts,
- 2.
Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geschlecht des Verstorbenen,
- 3.
Tag und Ort der Geburt des Verstorbenen,
- 4.
Geburtsstandesamt und Geburtenregisternummer, wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde,
- 5.
Staat der Geburt, wenn der Verstorbene im Ausland geboren worden ist,
- 6.
Todestag oder Todeszeitraum,
- 7.
Sterbeort, bei Sterbefall im Ausland mit Angabe des Staates,
- 8.
Staatsangehörigkeit des Verstorbenen,
- 9.
Angaben darüber, dass der Verstorbene für tot erklärt worden ist oder seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden ist,
- 10.
letzter Wohnsitz des Verstorbenen,
- 11.
Beurkundungsdatum des Sterbefalls.