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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die im Rahmen der Produktionsregelung für Zucker zu erhebenden Abgaben (Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung)
§ 13b Übergangsregelung

Die mit der Verordnung vom 17. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2295) aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften dieser Verordnung sind auf Anträge, die vor dem 28. Dezember 2010 gestellt werden mussten und deren Abwicklung sowie auf vor dem 28. Dezember 2010 entstandene Sachverhalte, in der am 27. Dezember 2010 geltenden Fassung weiter anzuwenden.