Verordnung über die Zuteilung und Änderung von Quoten für Zucker (Zucker-Quoten-Verordnung) § 1Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Durchführung der Quotenregelung für Zucker.