- a)
Art und Umfang von Arbeitsaufträgen zu erfassen, Arbeitsabläufe festzulegen und zu dokumentieren,
- b)
Entwürfe zu erstellen und umzusetzen,
- c)
Materialbedarf zu berechnen, Zeitbedarf zu ermitteln,
- d)
Konstruktionsunterlagen zu erstellen,
- e)
Korpusse, Hälse und Halsverbindungen herzustellen,
- f)
Griffbretter und Stege herzustellen,
- g)
Oberflächen zu gestalten und herzustellen,
- h)
Instrumente spielfertig zu machen,
- i)
Produkte zu präsentieren,
- j)
Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz, zur Kundenorientierung, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung zu ergreifen,
- k)
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Herstellung des Prüfungsproduktes zu begründen;