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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die statistische Erhebung der Zeitverwendung (Zeitverwendungserhebungsgesetz - ZVEG)
§ 1 Art und Gegenstand der Erhebungen

Ab dem Jahr 2022 werden Erhebungen über die Verwendung von Zeit durch natürliche Personen auf repräsentativer Grundlage als Bundesstatistik durchgeführt.