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Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Inhalt des Registers
  § 1 Inhalt der Datensätze
  § 2 AZR-Nummer
  § 3 Berichtigung eines Datensatzes
Abschnitt 2
 Datenübermittlung an die Registerbehörde
  § 4 Allgemeine Regelungen
  § 5 Verfahren der Datenübermittlung
  § 6 Dokumente
  § 7 Übermittlungssperren
Abschnitt 3
 Datenübermittlung durch die Registerbehörde
  § 8 Übermittlungsersuchen
  § 9 Allgemeine Regelungen der Datenübermittlung durch die Registerbehörde
  § 10 Zulassung zum Abruf im automatisierten Verfahren
  § 11 Gruppenauskünfte an öffentliche Stellen
  § 12 Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen
  § 13 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an zwischenstaatliche Stellen
  § 14 Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen
Abschnitt 4
 Auskunft an die betroffene Person
  § 15 Voraussetzungen und Verfahren der Auskunftserteilung
Abschnitt 5
 Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung von Daten
  § 16 Aufzeichnungen bei Datenübermittlungen
  § 17 Einschränkung der Verarbeitung
  § 18 Löschung von Daten, Löschungsfristen im allgemeinen Datenbestand
  § 19 Löschung von Daten, Löschungsfristen in der Visadatei
Abschnitt 6
 Schlußvorschriften
  § 19a Auswirkungen späterer Rechtsänderungen auf den Registerbestand
  § 19b Auswirkungen eines späteren Wechsels des Personenkreises auf den Datensatz zu einer Person
  § 20 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Zuwanderungsgesetzes
  § 21 Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex
  Schlußformel
  Anlage Daten, die im Register gespeichert werden, übermittelnde Stellen, Übermittlungs-/Weitergabeempfänger