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Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

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I.
 Besondere Anspruchsvoraussetzungen
  § 1 Bedeutung der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 BEG
  § 2 Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
  § 3 Verschlimmerung früherer Leiden
  § 4 Anlagebedingte Leiden
  § 5 Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
  § 6 Ärztliche Untersuchung
  § 7 Folgen der Weigerung
II.
 Die gesetzlichen Ansprüche
1.
 Heilverfahren
  § 8 Anspruch auf Heilverfahren
  § 9 Umfang des Heilverfahrens
  § 10 Erfüllung des Anspruchs
  § 11 Verfolgte mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesentschädigungsgesetzes
2.
 Rente
  § 11a Anwendung der Vermutung bei Konzentrationslagerhaft von mindestens einem Jahr
  § 12 Grundlage der Berechnung
  § 13 Art der Berechnung
  § 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
  § 15 Bemessung des Hundertsatzes
  § 15a Zuschläge und Abschläge bei der Bemessung des Hundertsatzes
  § 16 Mindestrente
  § 17 Verteilung von anzurechnenden Leistungen
  § 17a Zahlung der Rente
  § 18 Erlöschen der Rente
  § 19 Anzeigepflicht
  § 20
  § 21 Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse
  § 21a Erhöhung der monatlichen Mindestbeträge der Rente (§ 32 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes)
  § 21b Erhöhung der monatlichen Mindestbeträge der Rente
(§ 32 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes)
3.
 Kapitalentschädigung
  § 22 Berechnung der Kapitalentschädigung
4.
 Versorgung der Hinterbliebenen
  § 23 Anspruch nach § 41 BEG
  § 23a Anrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG
  § 23b Beihilfe nach § 41a BEG
III.
 Schlußbestimmungen
  § 23c Stichtag für Neufestsetzung der Renten
  § 23d Übergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
  § 24
  § 25 Zeitlicher Anwendungsbereich
  Anlage (zu den §§ 13 und 14 der 2. DV-BEG) Besoldungsübersicht