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Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes *)

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Brennstoffe
Abschnitt 2
 Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe
  § 4 Allgemeine Anforderungen
  § 5 Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr
Abschnitt 3
 Öl- und Gasfeuerungsanlagen
  § 6 Allgemeine Anforderungen
  § 7 Ölfeuerungsanlagen mit Verdampfungsbrenner
  § 8 Ölfeuerungsanlagen mit Zerstäubungsbrenner
  § 9 Gasfeuerungsanlagen
  § 10 Begrenzung der Abgasverluste
  § 11 (weggefallen)
Abschnitt 4
 Überwachung
  § 12 Messöffnung
  § 13 Messeinrichtungen
  § 14 Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen
  § 15 Wiederkehrende Überwachung
  § 16 Zusammenstellung der Messergebnisse
  § 17 Eigenüberwachung
  § 18 (weggefallen)
Abschnitt 5
 Gemeinsame Vorschriften
  § 19 Ableitbedingungen für Abgase
  § 20 Anzeige und Nachweise
  § 21 Weitergehende Anforderungen
  § 22 Zulassung von Ausnahmen
  § 23 Zugänglichkeit der Normen
  § 24 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6
 Übergangsregelungen
  § 25 Übergangsregelung für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen
  § 26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
  § 27 Übergangsregelung für Schornsteinfegerarbeiten nach dem 1. Januar 2013
Abschnitt 7
 Schlussvorschrift
  § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 12)
Messöffnung
  Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1, §§ 7, 8, 10, 14 Absatz 4, § 15 Absatz 5, § 25 Absatz 2)
Anforderungen an die Durchführung der Messungen im Betrieb
  Anlage 3 (zu § 2 Nummer 11, § 6)
Bestimmung des Nutzungsgrades und des Stickstoffoxidgehaltes unter Prüfbedingungen
  Anlage 4 (zu § 3 Absatz 5 Nummer 2, § 4 Absatz 3, 5 und 7, § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 6)
Anforderungen bei der Typprüfung