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Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
  § 3 Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 3
 Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheidern
  § 4 Ermittlung des Referenzwertes, betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
  § 5 Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl
  § 6 Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
Abschnitt 4
 Anforderungen an den Betrieb von Kühltürmen
  § 7 Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Kühltürmen
  § 8 Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen
Abschnitt 5
 Anforderungen bei Überschreitung der Maßnahmen- werte oder bei Störung des Betriebs
  § 9 Maßnahmen bei einer Überschreitung der Maßnahmenwerte
  § 10 Informationspflichten
  § 11 Störungen des Betriebs
Abschnitt 6
 Anforderungen an die Überwachung
  § 12 Betriebstagebuch
  § 13 Anzeigepflichten
  § 14 Überprüfung der Anlagen
Abschnitt 7
 Gemeinsame Vorschriften
  § 15 Zulassung von Ausnahmen
  § 16 Weitergehende Anforderungen
  § 17 Informationsformate und Übermittlungswege
Abschnitt 8
 Schlussvorschriften
  § 18 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
  § 19 Ordnungswidrigkeiten
  § 20 Inkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4)
Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 6)
Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme
  Anlage 3 (zu § 10)
  Anlage 4 (zu § 12 und § 13)